Verführung

Verführung
Ver|füh|rung 〈f. 20
1. das Verführen (bes. zum Geschlechtsverkehr)
2. etwas Verführerisches

* * *

Ver|füh|rung, die; -, -en:
1. das Verführen; das Verführtwerden.
2. Reiz, anziehende Wirkung:
die -en der Werbung.

* * *

I
Verführung
 
[mittelhochdeutsch vervüeren »wegführen«, »irreführen«, von althochdeutsch firfuoren »wegfahren«], Recht: ursprünglich das strafbare Verleiten eines Mädchens unter 16 Jahren zum Geschlechtsverkehr (§ 182 StGB alter Fassung). Durch Gesetz vom 31. 5. 1994 wurde § 182, der in den neuen Ländern nicht in Kraft getreten war (dort galt § 149 StGB der DDR fort), neu gefasst und geschlechtsneutral formuliert (sexueller Missbrauch von Jugendlichen). Gleichzeitig wurde § 149 StGB der DDR außer Kraft gesetzt. - In Österreich besteht Strafbarkeit nach § 206 StGB (Beischlaf mit Unmündigen unter 14 Jahren), in der Schweiz nach Art. 187 StGB (sexuelle Handlungen mit Kindern).
 
II
Verführung,
 
1) im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet Verführung, jemanden zu Handlungen bewegen, die dieser nicht so, nicht zu diesem Zeitpunkt oder nicht mit dieser Person wollte, aber dennoch begeht oder duldet, um sich einen damit verbundenen (auch vermeintlichen) Vorteil zu sichern;
 
2) sexuelle Verführung ist das gewaltlose Überwinden von Widerstand gegen angestrebte sexuelle Handlungen durch Geschenke, Komplimente oder andere positive Reize. Wenn man selber Lust hat, kann es sehr schön und erregend sein, verführt zu werden. Jedoch ist es wichtig, auf die eigenen Gefühle zu achten und sich zu nichts verführen oder überreden zu lassen, was man im Grunde gar nicht möchte;
 
3) im deutschen Strafrecht war Verführung von Mädchen unter 16 Jahren bis 1994 strafbar. Heute heißt dies »Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung« und schützt auch Jungen.
 
Siehe auch: Schutzalter, sexueller Missbrauch.
 

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Ver|füh|rung, die; -, -en: 1. das Verführen, Verführtwerden: die V. zum Konsum; die Kunst der V.; er wurde wegen V. Minderjähriger verurteilt. 2. Reiz, anziehende Wirkung: die -en der Werbung; Ich warnte die jungen Offiziere, sich durch die -en des Westens beeinflussen zu lassen (Niekisch, Leben 170).

Universal-Lexikon. 2012.

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